Grundlagen (V)
- Beanspruchbarkeitsklassen
Die geeigneten Betonersatzstoffe müssen vom sachkundigen Planer für jedes Bauteil festgelegt werden.
Die nachstehend definierten Beanspruchbarkeitsklassen sind dabei zu beachten. Ferner muss die Applikationsart des Mörtels
bzw. des Betons angegeben und die Leistungen des Oberflächenschutzsystems berücksichtigt werden.
Die nachstehende Tabelle zeigt beispielhaft die Zuordnung der Betonersatzsysteme zu den Beanspruchbarkeitsklassen und den Anwendungsgebieten.
- Beanspruchbarkeitsklasse M 1 (Niedrigste Anforderungen)
- Beanspruchbarkeitsklasse M 2 (erheblich gesteigerte Anforderungen)
- Beanspruchbarkeitsklasse M 3 (max. Anforderungen)
Betone bzw. Mörtel müssen zum Ausfüllen von Fehlstellen im Betonuntergrund geeignet sein und eine ausreichende Festigkeit als Untergrund für die vorgesehenen Oberflächenschutzsysteme aufweisen. Der Korrosionsschutz der Bewehrung muss durch die Prinzipien W, C oder K erfolgen.
Anforderungen wie M 1 zuzüglich:
- Mindestwert des Karbonatisierungswiderstandes muss eingehalten werden
- Applikationen und Aushärtung auch bei dynamischer Beanspruchung
- Betonersatzstoffe müssen über Kopf verarbeitbar sein (außer PCC I und PC I)
Anforderungen wie M 2 zuzüglich:
erhöhte Anforderungen an die Tragfähigkeit und Gebrauchstauglichkeit z.B.:
- den Verbund mit dem Bewehrungsstahl
- die Haftung am Betongrund
- das Brandverhalten
- Zusammenfassung:
- Der sachkundige Planer muss für jedes Bauteil unter Berücksichtigung der Beanspruchbarkeitsklassen den Betonersatzstoff festlegen.
- Wie vorstehenden Definitionen und der Tabelle zu entnehmen ist, darf zur Tragfähigkeitsverbesserung des instandzusetzenden Bauteils nur ein Betonersatz auf Zementbasis verwendet werden. Ob dies ein PCC leisten kann, muss durch Prüfzeugnis nachgewiesen werden.
- Beton und Spritzbeton nach DIN-Norm dürfen immer zur statischen Verbesserung verwendet werden.